WA Kaiserblick II - D
Alle Einheiten verkauft
BAUBESCHREIBUNG
Neubau des Mehrfamilienwohnhauses „Kaiserblick II - D“ in 6341 Ebbs, Wildbichler Straße 2f
Wir errichten auf der Gst.Nr. 995/7 in Ebbs in ruhiger, sonniger, zentraler Lage ein Wohnprojekt mit insgesamt 8 Eigentumswohnungen, bestehend aus 3- und 4- Zimmerwohnungen im EG/OG und Penthousewohnungen im DG. Jede Wohnung erhält zusätzlich einen Tiefgaragestellplatz, Kellerraum, Balkon bzw.Terrasse. Sämtliche Wohneinheiten sind nach Süd-West und Süd-Ost ausgerichtet. Das Gebäude wird nach dem neuesten Niedrigenergiestandard und mit Personenlift (KG bis DG) ausgeführt.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die im Süden geplante Zufahrtstraße. In der Tiefgarage sind 11 Pkw-Abstellplätze vorhanden, in den restlichen Bereichen des Kellergeschoßes sind die Kellerräume sowie die Allgemeinräume wie: Trockenräume, Hausmeister, Technikraum und Fahrradraum untergebracht.
Die Wohnungen werden nach den Richtlinien der Wohnbauförderung - Subjektförderung zum Max-Fördersatz (€ 1.020,-/m²) ausgeführt. (Nur für Eigentümer bzw. Selbstbewohner!)
Über weitere Förderungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne unverbindlich!
Der Baubeginn ist nach Baugenehmigung im Herbst 2015 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 12-14 Monate. Die Wohnungen sollen Ende Herbst/Anfang Winter 2016 bezugsfertig sein. Die Aussenanlagen sollen im Frühjahr 2017 sobald es die Witterung zulässt fertig gestellt sein.
Die Planung wird/wurde mit den Behörden abgestimmt. Grundlage der Ausführung bilden die anerkannten Regeln der Baukunst, die folgende Baubeschreibung, die Entwurfs/Eingabepläne, die darauf aufbauende Werkplanung und die Statik. Das eingezeichnete Mobiliar sowie die sanitären Einrichtungsgegenstände in den Wohnungen, sofern nicht ausdrücklich in dieser Baubeschreibung genannt, stellen einen Einrichtungsvorschlag des Architekten dar und sind in den Gesamtkosten nicht enthalten.
Neubau Wohnanlage:
EG 1 x 4-Zimmerwohnung und 2 x 3-Zimmerwohnung
OG 1 x 4-Zimmerwohnung und 2 x 3-Zimmerwohnung
DG 1 x 4-Zimmer Penthouse und 1 x 3-Zimmer-Penthouse
1. Mauer, Beton- und Stahlbeton
Die Kellerfundamente und die Kellerumfassungswände werden nach statischer Berechnung in Stahlbeton erstellt. In den Fundamenten wird ein Fundamenterder nach ÖVE-Vorschrift eingelegt.
Die tragenden Kellerwände werden in Stahlbeton nach Statik hergestellt, die Kellerzwischenwände werden mit Betonhohlblocksteinen gemauert/betoniert. Der Kellerfußboden wird im Heiz- bzw. Technikraum mit begehbarem Gussasphalt fertiggestellt. Das Hauseingangspodest wird betoniert und mit Betonplatten versehen.
Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse wird aus einer 25 cm starken Hohlsteinziegelwand ausgeführt. Alle Innenwände werden mit Betonhohlblocksteinen ebenfalls gemauert. Die Geschossdecken und Treppen werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt.
Die Fassade erhält einen 16 cm starken Vollwärmeschutz (λ = 0,031), Oberputz als Edelputz 2mm Körnung. Der Haussockel wird mit Zementmörtel fein verrieben ausgeführt. Die Innenwände der Wohngeschosse erhalten einen Einlagen-Gips- bzw. -Kalkzementputz. Die gemauerten Wände des Kellers werden mit Einlagen-Zementputz versehen.
2. Isolierungen - Dachausbau
Die gesamte Wärmedämmung des Wohnhauses wird nach den Vorschriften der TBO und TBV bzw. nach der Richtlinie der Tiroler Wohnbauförderung als Niedrigenergiehausstandard sorgfältig und fachmännisch ausgeführt. Das Dachgeschoss wird als Warmdach mit Hinterlüftung ausgebildet, die erforderliche Wärmedämmung wird in den Dachfertigteilholzelementen eingebaut oder als Zwischensparrendämmung ausgeführt. Alternativ wird ein Sichtdachstuhl mit Aufsparrendämmung hergestellt.
Zur Vermeidung von Kondenswasser im Keller werden die Kelleraußenwände mit 5 cm starken Hartschaumplatten gedämmt.
3. Zimmermeister
Der Dachstuhl wird aus Nadelholz nach statischen Erfordernissen errichtet. Das gesamte Dach wird verschalt und mit Dachpappe als dichtes Unterdach vollflächig verklebt. Die im Vordachbereich sichtbaren Holzteile des Dachstuhles werden gehobelt.
4. Spengler
Sämtliche Verblechungen wie Regenfallrohre, Dachrinnen, Kamineinfassungen, Kaminkopfverkleidung udgl. werden mit verzinkt beschichteten Stahlblech, Stärke 0,5 mm, ausgeführt.
5. Dachdecker
Die Eindeckung des Gebäudes erfolgt als zweilagige, besandete Bitumendeckung. Als Dachausstieg wird ein zum System passender Kaminkehrerausstieg mit Verglasung eingebaut.
6. Aussenfenster
Alle Fenster und Fenstertüren im Wohnbereich werden mit Passivhaustauglichen Fenstern in Kunststoff weiß mit 3-fach Wärmeschutzisolierverglasung Ug-Wert=0,6 W/m²K (Dämmwert Fenster + Glas gesamt U=0,8 W/m²K) ausgeführt. Alle Elemente werden mit verdeckt liegenden Dichtungen ausgeführt, je Raum mindestens ein Fenster mit Dreh-Kipp-Beschlag mit eloxierten Aluminiumbeschlägen.
Die Fensterbleche aussen werden aus verzinkt beschichteten Stahlblech, Stärke 0,5 mm, hergestellt.
Das Hauseingangselement wird in Aluminium weiß ausgeführt mit Klingeltaster und Sprechmodul, Briefkästen sind separat im Stiegenhaus angebracht.
7. Fensterbänke innen
Bei allen Fenstern werden die Fensterbänke innen in Resopal weiß 3cm stark hergestellt.
8. Balkone
Die Balkone werden mit Betontragplatten aus Sichtbeton ausgeführt, die Isolierung zum Gebäude erfolgt mittels Isokörben, die Balkonbrüstung besteht aus einer lackierten verzinkten Stahlkonstruktion mit MAX-Brüstungsplatten. Der Balkonboden wird mit Fliesenbelag versehen.
9. Dachterrassen
Die Dachterrassen in den Gebäuden werden als Warmdach mit Dämmung und Abdichtung Bitumenpappe/Folienkombination ausgeführt. Als Bodenbelag wird ein Holzbelag (z.B: Bangkirai, Lärche o.ä.) oder WPC auf Lattung im Fugenabstand verlegt.
Alternativ kann ein Fliesenbelag auf Unterkonstruktion ausgeführt werden.
10. Heizungs- und Warmwasserversorgung
Die Beheizung der Anlage erfolgt über eine Übergabestation an die Ortswärme Ebbs, inkl. einer witterungsabhängigen Regelung, Wärmemengenzähler sowie sämtlicher sicherheitstechnische Einrichtungen.
Die einzelnen Räume werden mittels Flachheizkörpern mit Thermostatventilen (Fußbodenheizung mit elektronischen Steuer- bzw. Regelgerät möglich) beheizt wobei jede Wohnung mittels eigenem Wärmemengenzähler abgerechnet werden kann. Die Beheizung von Warmwasser und Heizkörper erfolgt über eigene Wohnungsstationen, sodass jeder Eigentümer individuell die Heizung und Warmwasserbereitung bestimmen kann.
Ein Handtuchheizkörper kann im Bad gegen Aufpreis durch den Bauträger eingebaut werden.
Für die Erfassung Wasserverbrauches werden Kaltwasserzähler pro Wohnung ausgeführt. Alle Wohnungen werden auch mit eigenen Kaltwasserabsperrungen ausgestattet.
11. Sanitärinstallationen
Badewannenanlage:
Körperform-Badewanne aus Kunststoff 180x80 cm, Farbe weiß, Ab- und Überlaufgarnitur verchromt, Einhebel-Badebatterie Aufputz verchromt sowie Brausegarnitur mit Handbrause und Schubstange.
Waschtischanlage:
Waschtisch aus Porzellan 60 cm, Farbe weiß, Sifon, Eckregulierventile verchromt, Einhebelwaschtischbatterie verchromt
Waschmaschinenanschluss:
Waschmaschinenanschlussventil verchromt, Sifon mit Schlauchanschluss.
WC:
Wandklosett aus Porzellan, Tiefspüler, Farbe weiß Unterputzspülkasten mit Zweimengenspültaste und Abdeckung, Sitzbrett und Deckel, Farbe weiß
Handwaschtischanlage:
Waschtisch aus Porzellan, Farbe weiß, Sifon, Eckregulierventil verchromt, Kaltwasserhahn verchromt.
Küche:
Vormontage zu- und Ablauf, Eckregulierventil mit Anschluss Geschirrspüler. Die Küchenarmatur ist in der Ausstattung nicht enthalten.
Die Sanitären Ausstattungen wie Glashalter, Seifenschale, WC-Rollenhalter, WC-Bürstengarnitur, Spiegel sind nicht enthalten. Für den Einbau von Duschen ist der notwendige Platz vorgesehen, ein eventueller Einbau erfolgt jedoch ausschließlich über den Wohnungskäufer.
Bei Änderungen der sanitären Einrichtungen (Sonderwünsche) oder bei Entfall dieser werden die tatsächlichen Angebotspreise vergütet.
Gartenwasser:
Bei den Erdgeschosswohnungen befindet sich im Gartenbereich an der Außenwand ein Gartenwasseranschluss mit frostsicherer Armatur.
Trockenraum im Keller:
Da jede Wohnung im Bad über einen eigenen Waschmaschinenanschluss verfügt, ist keine Waschküche vorgesehen. Ein Gemeinschaftskeller ist als Trockenraum vorgesehen.
Abluftanlage:
Alle Innen liegenden Küchen, Bäder und WC´s werden mechanisch über das Dach entlüftet. Die Küchenabluft für außenliegende Küchen wird durch die Außenwand ins Freie abgeführt.
Die sanitären Ausstattungen können nach Vergabe der Leistung bei dem entsprechenden Installateur vor Ort besichtigt werden.
12. Elektroinstallationen
Die Elektroinstallation wird nach neuestem Stand der ÖVE-EN 8001 ausgeführt. Sämtliche Leitungen in den Wohngeschossen werden als Unterputzleitungen ausgeführt. In den Kellern werden die Leitungen Aufputz geführt und abrechnungsmässig mit den zugehörigen Wohnungen verbunden.
Jede Wohnung erhält eine Anschlussmöglichkeit an Digital-Sat- oder Kabel-TV und Leerrohr für Telefon bzw. XDSL-Internet.
In den Wohnungen wird eine Klingelanlage mit Sprechmodul und elektrischem Türöffner an der Haustüre installiert.
Beleuchtungskörper für die Gemeinschaftsräume sowie Kellerabteile, Terrassen, Balkone und Hauseingänge werden vom Bauträger eingebaut. In den Wohnungen sind die Beleuchtungskörper durch den Käufer einzubauen.
Zählerverteilung jeweils im Kellergeschoss, Unterverteilung mit Sicherungsautomaten und Fehlerstromschutzschalter in jeder Wohnung.
Briefkasten und Türsprechanlage , zusätzlich 1 Klingelknopf an jeder Wohnungstür.
Wohnbereich: Kochbereich:
1 Deckenauslass 2 Deckenauslässe
1 Ausschalter 1 Wandauslass
6 Steckdosen 2 Ausschalter
1 Anschlussleitung für TV 1 Herdanschluss
1 Anschlussleitung für Internet 1 Geschirrspüleranschluss
8 Steckdosen
Diele: Abstellraum:
2 Deckenauslässe (bei 2-Zi 1x) 1 Deckenauslass
3 Wechselschalter/Taster (bei 2-Zi 2x) 1 Ausschalter
2 Steckdosen 1 Steckdose
1 Gegensprechanlage 1 Anschlussleitung für Telefon
Bad: WC:
1 Deckenauslass 1 Deckenauslass
1 Wandauslass 1 Ausschalter
2 Ausschalter 1 Anschluss für Abluft
3 Steckdosen
Schlafzimmer: Kinderzimmer:
1 Deckenauslass 1 Deckenauslass
1 Wechselschalter 1 Ausschalter
3 Steckdosen 4 Steckdosen
Terrasse/Balkon/Dachterrasse:
1 Wandauslass
1 Doppelschalter innen, für Wandlicht u. Steckdose
1 Steckdose von innen schaltbar
Mehrausstattung (zB: mehr Steckdosen, Schalter, TV-Anschlüsse, Internetzugänge) als Sonderwunsch möglich.
13. Estrich/Gußasphaltarbeiten
Den Unterboden bildet in allen Wohngeschossen ein schwimmender Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung. Der Fußboden in den Kellerräumen und in der Tiefgarage wird aus Gussasphalt bzw. Feinasphalt hergestellt.
14. Schlosserarbeiten
Die Stiegengeländer und sonstige Handläufe im Gebäude werden aus Stahlprofilen mit Grundierung und Lackierung ausgeführt. Die Balkonbrüstungen sind in lackierter verzinkter Tragkonstruktion mit Außenseitiger MAX-Fassadenplatten oder gleichwertig ausgeführt.
15. Malerarbeiten
Alle Wände und Decken in den Wohngeschossen erhalten einen weißen waschbeständigen Anstrich, alle Stahlbetonfertigteildecken erhalten eine Fugenspachtelung. Windläden, die überstehenden Sparren und die gehobelte Holzverschalung werden mit offenporiger Holzschutzlasur eingelassen. Die Fassade wird mit wetterbeständiger weißer oder getönter Fassadenfarbe gestrichen. Wände und Decken im Keller und in der Tiefgarage werden weiß gestrichen. Gipskartonflächen (Wand- und Decken) werden mit einer Kunstharzdispersion weiß gestrichen.
Achtung: Dauerelastische Verfugungen mit Silicon bzw. Acrylfugenmasse sind lt. Önorm Wartungsfugen und somit von der Gewährleistung (3 Jahre) ausgenommen !
16. Wand- und Bodenfliesen
Das Bad wird mit gefälligen Fliesen nach Mustervorlage raumhoch, das WC ca. 1,20 - 1,50m hoch verfliest.
WC, Bad und Abstellraum erhalten einen Fliesenboden. In der Küche und Diele kann wahlweise ein Fliesenbelag/Parkettboden (Sonderwunsch) ausgeführt werden. Das Stiegenhaus wird mit Fliesen belegt. Die Balkone im 1.Obergeschoß werden mit frostsicheren Fliesen belegt.
Bei Änderungen von Fliesen (Sonderwünsche) oder bei Entfall der Fliesenarbeiten werden die tatsächlichen Angebotspreise für die Fliesen vergütet.
Preisklasse für Wandfliesen € 15,00 / m² inkl. MWSt ohne Verlegung. Penthouse € 30,00 / m²
Preisklasse für Bodenfliesen € 15,00 / m² inkl. MWSt ohne Verlegung. Penthouse € 30,00 / m²
Der Betrag der Preisklasse ist nicht unbedingt ident mit dem Vergütungsbetrag sondern wird der EH-Preis der Ausschreibung zur Rückerstattung herangezogen.
Achtung: Dauerelastische Verfugungen mit Silicon bzw. Acrylfugenmasse sind lt. Önorm Wartungsfugen und somit von der Gewährleistung (3 Jahre) ausgenommen!
Die von uns ausgewählten Standardfliesen können nach Vergabe der Leistung an den Fliesenleger bei diesem vor Ort besichtigt werden.
17. Innentürarbeiten
Alle Innentüren werden als glatte, echtholzfurnierte Zimmertüren in Eiche hell mit 3-seitig umlaufender Dichtung, Aluminiumbeschlägen neusilber eloxiert, Zargen als echtholzfurnierte Umfassungszargen. Zur Belichtung von Dielen sofern notwendig sind Glasfüllungen in den Türen vorgesehen.
Die Wohnungseingangstüren werden entsprechend schalldämmend mit einem echtholzfurnierten Türblatt Eiche hell und Stahlumfassungszargen mit Doppelfalz ausgeführt und sind mit einem Sicherheitsschließzylinder ausgestattet.
18. Bodenbelag
Alle Oberböden der Wohnzimmer, Küche, Abstellraum und Diele werden mit Laminat belegt. Die Schlafräume werden mit Teppich aus Velours oder Schlingenware belegt. In allen Räumen kann wahlweise ein Fliesenbelag/Parkettboden (Sonderwunsch) ausgeführt werden.
Preisklasse für Laminat € 30,00 / m² inkl. MWSt. mit Verlegung und Fußleisten. Gilt nicht für Penthouse.
Preisklasse für Teppich € 24,00 / m² inkl. MWSt. mit Verlegung und Fußleisten. Gilt nicht für Penthouse.
Penthousewohnungen Top D07 und D08 in Parkett € 50,00 / m² inkl. MWSt. mit Verlegung und Fußleisten.
Der Betrag der Preisklasse ist nicht unbedingt ident mit dem Vergütungsbetrag sondern wird der EH-Preis der Ausschreibung zur Rückerstattung herangezogen.
Die Auswahl der Standardböden können nach Vergabe der Leistungen beim entsprechenden Bodenleger vor Ort besichtigt werden.
19. Personenaufzug
In den Wohngebäuden wird je ein Personenaufzug vom KG bis DG mit Seilsystem und dadurch günstigen Betriebskosten eingebaut (behindertengerecht).
20. Kellerabteil
Jede Wohnung erhält einen eigenen Kellerraum, Aufteilung und Größe nach Plan.
21. Tiefgaragentor
Das Tiefgaragentor wird als Sektionaltor oder Kipptor, Gitterfüllung, mit Elektroantrieb, Schlüsselschalter und vorgerichtet für Funkfernbedienung eingebaut. Der Handsender kann als Sonderwunsch vom Torlieferanten bezogen werden.
22. Gemeinschaftseinrichtungen
Im Keller stehen zwei Räume (Trocken- und Allgemeinabstellraum) zur Verfügung. Ein Kinderspielplatz und außerhalb der Terrassenbereiche liegende Rasenflächen, stehen, soweit sie nicht den im Erdgeschoß liegenden Wohneinheiten zugeordnet sind, zur gemeinsamen Benützung. Zudem ist ein Platz als Abstellfläche für die Mülltonnen vorgesehen.
23. Außenanlage
Gärtnerische Gestaltung der gesamten Anlage mit Bäumen, Ziersträuchern, Rasenflächen und Gehwegen mit Kiesel- bzw. Plattenbelag.
Die Befestigung der Stellplätze erfolgt mit Asphaltbelag und werden diese markiert, weiters werden die Gehwege im Bereich des Hauszuganges mit Betonverbundsteinpflaster ausgeführt. Die Zufahrt zur Tiefgarage wird asphaltiert.
24. Abfallbeseitigung
Mit Absprache der Gemeinde werden entsprechend der Größe der Wohnanlagen Müllbehälter aufgestellt. (pro Wohnung eine Mülltonne).
25. Hausanschlüsse
Die Hausanschlüsse für Strom, Telefon, Wasser und Kanal werden vom Bauträger ausgeführt. Sämtliche Anschlussgebühren, Erschließungskosten bzw. behördliche Vorschreibungen werden vom Bauträger getragen.
26. Planungsänderung und Sonderwünsche
Änderung in der Planung, den vorgesehenen Materialien und Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung zweckmäßig sind und durch gleichwertige Leistungen bzw. Materialien ersetzt werden. Änderungen aufgrund von behördlichen Auflagen sind zwingend und werden vom Käufer anerkannt.
Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) des Käufers sind möglich, sofern es der Bautenzustand zulässt, soweit technisch durchführbar und soweit diese Änderungswünsche nicht gegen die Interessen der übrigen Käufer gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauträger abzustimmen. Die sich daraus ergebenden eventuellen Mehrkosten sind direkt mit den ausführenden Firmen abzurechnen.
Der Mehraufwand für Umplanungen wird nach einem reduzierten Stundensatz von € 45,00 zuzügl. 20 % Mwst. dem jeweiligen Käufer in Rechnung gestellt. Für die Ermittlung der Rückerstattungssumme für Änderungsleistungen wird vom jeweiligen Bruttobetrag ein Betrag von 5 % für den Büroaufwand in Abzug gebracht.
27. Gewährleistung
Die Gewährleistung für die Bauleistungen richtet sich nach den Vorschriften des ABGB und dauert 3 Jahre.
RITZER BAU U. PLANUNGS GESMBH
MAIL:
Alois-Kemter-Straße 11
6330 Kufstein
05372 / 655 41
28. Zahlungsabwicklung gemäß Bauträgervertragsgesetz (BTVG) NEU ab 1. Juli 2008
RATENPLAN A - Der Kaufpreis ist gemäß BTVG NEU ab 1. Juli 2008 wie folgt zu entrichten:
1. Rate: 15,00 % Bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung
2. Rate: 35,00 % Bei Fertigstellung des Rohbaues und des Daches.
3. Rate: 20,00 % Nach Fertigstellung der Rohinstallationen
4. Rate: 12,00 % Nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster incl. Verglasung
5. Rate: 12,00 % Nach Bezugsfertigstellung od. vereinbarte vorzeitige Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
6. Rate: 4,00 % Nach Fertigstellung der gesamten Anlage
7. Rate: 2,00% Drei Jahre ab Übergabe des „eigentlichen“ Vertragsgegenstandes,
sofern der Bauträger den gesetzlichen Haftrücklass nicht durch eine
Garantie oder Versicherung einräumt.
RATENPLAN B - Der Kaufpreis ist gemäß BTVG NEU ab 1. Juli 2008 wie folgt zu entrichten:
1. Rate: 10,00 % Bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung
2. Rate: 30,00 % Bei Fertigstellung des Rohbaues und des Daches.
3. Rate: 20,00 % Nach Fertigstellung der Rohinstallationen
4. Rate: 12,00 % Nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster incl. Verglasung
5. Rate: 17,00 % Nach Bezugsfertigstellung od. vereinbarte vorzeitige Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
6. Rate: 9,00 % Nach Fertigstellung der gesamten Anlage
7. Rate: 2,00% Drei Jahre ab Übergabe des „eigentlichen“ Vertragsgegenstandes,
sofern der Bauträger den gesetzlichen Haftrücklass nicht durch eine
Garantie oder Versicherung einräumt.
Zu allen Wohnungspreisen sind noch 6,4 % Nebenkosten aufzurechnen.
3,5 % Grunderwerbsteuer
1,1 % Grundbuchseintragung
1,8 % Vertragsgebühren (Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Treuhandschaft)
6,4 %
RITZER Bau- und Planungs Ges.m.b.H • Bauträger · Generalübernehmer · Planung · Statik · Bauleitung
Alois-Kemter-Straße 11 • A-6330 Kufstein • Tel. +43-(0)5372-65541-0 • Fax +43-(0)5372-65541-15
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